Was können wir Ihnen bieten?

UNSERE LEISTUNGEN

Sie erhalten in unserer Zahnarztpraxis natürlich die gesamte Bandbreite zahnärztlicher Leistungen.

Was man wissen sollte

Wurzelbehandlung

Wenn ein Patient mit Zahnschmerzen die Praxis aufsucht, ist die ursächliche Schmerzausschaltung das Ziel der zahnärztlichen Behandlung.

Eine Wurzelkanalbehandlung wird notwendig, wenn das Blutgefäße und Nerven enthaltende weiche Gewebe ( Pulpa/ Zahnmark ) im Inneren der Zähne entzündet oder infiziert ist. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Karies, thermische oder chemische Reize, ein Riß oder eine Unfallverletzung ( Trauma ). Unbehandelt kann das  sowohl zu Schmerzen führen als auch eine Schädigung und Entzündung des Kieferknochens hervorrufen.

Ablauf einer Wurzelkanalbehandlung

Damit die Behandlung schmerzfrei durchgeführt werden kann, erfolgt wenn notwendig eine örtliche Betäubung. Vor der eigentlichen Behandlung sollte ein diagnostisches Röntgenbild vorliegen, um Informationen über die Wurzelverhältnisse (Anzahl der Wurzeln und Morphologie) zu erhalten.

Grundsätzlich sollte der zu behandelnde Zahn vor der Wurzelkanalbehandlung mittels eines Spanngummis (Kofferdam) isoliert werden, um Speichel- und Bakterienzutritt zu verhindern und ein Verschlucken/ Aspirieren von Wurzelkanalinstrumenten zu vermeiden.

Sofern erforderlich sollte der Zahn vor der Wurzelkanalbehandlung mit einer randdichten und ausreichend stabilen Restauration versorgt werden. In Einzelfällen können vor Applikation des Kofferdams elektrochirurgische oder parodontalchirurgische Maßnahmen notwendig sein.

Nach der Eröffnung der Pulpakammer mit einem Bohrer über die Zahnkrone und dem Entfernen  des vitalen oder nekrotischen pulpalen Weichgewebes  werden die Wurzelkanäle aufgesucht, mit Feilen erweitert und Spülflüssigkeit gespült. Dadurch wird eine Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle erreicht. Eine medikamentöse Einlage ist unter Umständen mehrfach zu erneuern.

Nach Ausformung, Reinigung und Desinfektion  werden alle Wurzelkanäle durch eine dauerhafte biokompatible Wurzelfüllung dicht verschlossen. Die Lage  der Wurzelkanalfüllung wird im Anschluss röntgenologisch überprüft.
Abschließend wird die Krone mit einer bakteriendichten Füllung versehen und in der Regel mit einer Krone als Frakturschutz versorgt.

Um die Rahmenbedingungen für eine Wurzelkanalbehandlung in der Praxis einhalten und somit die Grundlagen für einen voraussagbaren Therapieerfolg zu schaffen, ist ein hoher fachlicher, instrumenteller und zeitlicher Aufwand unvermeidlich, der möglicherweise den Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorgaben überschreitet.

Methoden der Wurzelkanalbehandlung

1. Manuelle (herkömmliche) Methode

Der Wurzelkanal wird mit Handfeilen gereinigt und erweitert und desinfiziert.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung, wenn sie Bestandteil des Leistungskataloges ist.

2. Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung

Diese Wurzelkanalaufbereitung wird mit hochflexiblen, drehmomentgesteuerten  rotierenden Feilen durchgeführt. Vorteile der NiTi-Systeme liegen in einer besseren Formgebung bei der Präparation gekrümmter Wurzelkanäle und einer möglichen Erhöhung der Aufbereitungsgröße ohne unerwünschte Abweichungen vom originären Kanalverlauf. Daraus resultieren ein  vermehrter Abtrag infizierten Gewebes und eine Optimierung der Querschnittsform des aufbereiteten Kanals.
Diese Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und somit privat zu zahlen.

Aufbereitbarkeit und Behandlungsversuch

Die Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung fordern bei allen Zähnen, dass die Aufbereitbarkeit und Füllung des Wurzelkanals bis nahe der Wurzelspitze gegeben sind. Können diese Voraussetzungen im Ergebnis der Anfangsdiagnostik nicht erfüllt werden, z. B. durch obliterierte, gekrümmte Kanäle handelt es sich nicht mehr um eine Vertragsleistung.
Trifft der Zahnarzt also unter Beachtung der Richtlinien die Entscheidung, dass eine endodontische Behandlung eines erkrankten Molaren nicht wirtschaftlich ist, ist die Extraktion des Zahnes Regelversorgung.  Eine andere Behandlung von nicht erhaltungswürdigen Zähnen ist kein Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Erhalt mit einer Wurzelkanalbehandlung muss privat vereinbart werden. Für alle Zähne gilt: „Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.“

Diese Regel entspricht der Endo-Klassifikation I nach Ingle (Endodontie): „unkomplizierte, gerade, leicht gebogene Kanalsituation, abgeschlossene Wurzelbildung, Foramen geschlossen.“ Darüber hinaus muss das Wurzelkanalsystem des zu behandelnden Zahnes gut erreichbar sowie die Kanäle gut auffindbar sein. Kriterien zur Beurteilung der Befundsituation sind u. a. Achsenneigung, Mundöffnung, Trockenlegungsmöglichkeiten und Wurzelkrümmungsgrad.

Welche Kosten entstehen bei einer endodontischen Behandlung?

Die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen variieren  und die Abrechnung erfolgt nach Schwierigkeits-, Material- und Zeitaufwand.

Zum 1.1.2004 wurden vom Gesetzgeber Richtlinien verabschiedet, die eine mögliche Erstattung von Wurzelbehandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse stark einschränken. Laut Sozialgesetzbuch V muss eine Behandlung gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Ob eine Behandlung zu Lasten des öffentlichen Gesundheitssystems durchgeführt werden darf, kann ausschließlich der behandelnde Zahnarzt entscheiden.
In allen anderen Fällen muss die Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat liquidiert werden.
In einem persönlichen Beratungsgespräch  erstellen wir nach einer Untersuchung Ihrer speziellen Situation einen transparenten Heil – und Kostenplan.

Die Kosten für die Anwendung  moderner Verfahren  werden zum großen Teil von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Der gesetzlich Krankenversicherte muss, wenn er diese Behandlung in Anspruch nimmt, die hierfür entstehenden Kosten selbst tragen.

Falls gewünscht können Teilzahlungen mit bis zu 6 zinsfreien Ratenzahlungen mit unserem Abrechnungszentrum unkompliziert vereinbart werden.

 


Kurz und knapp

Eine Wurzelbehandlung ist eine Maßnahme, die durchgeführt wird, wenn die Zahnwurzel stark erkrankt oder bereits abgestorben ist, damit der Zahn nicht komplett entfernt werden muss. Dabei werden mit sehr kleinen Feilen die Wurzelkanäle gesäubert und erweitert, im Anschluss desinfiziert und dann final mit Füllmaterial verschlossen.


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